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VGH Bayern, 19.11.2002 - 10 CE 02.2909 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 09.04.2003 - 10 CE 03.484
Anspruchsgrundlage für die Erteilung von Duldungen; Bindung der Ausländerbehörde …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Schleswig, 07.01.2021 - 1 B 170/20
Ausländerrecht
Im Übrigen kann die Vollstreckung der Ausreisepflicht nur durch eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung), nicht aber durch die bloße Verlängerung der Ausreisefrist (vorübergehend) gehindert werden, da es sich bei der Legalisierung des Aufenthaltes durch die bloße Verlängerung der Ausreisefrist mangels gesetzlicher Regelung nicht um ein rechtlich zulässiges Rechtsinstitut handelt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 10 CE 02.2909 -, juris Rn. 1 a. E.). - VG Oldenburg, 22.07.2008 - 11 B 2007/08
Grenzübertrittsbescheinigung; Duldung; Ausreisefrist, Verlängerung der Kamerun; …
Nach der überzeugenden Auffassung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Beschluss vom 19. November 2002, - 10 CE 02.2909 - ) kann die Vollstreckung der Ausreisepflicht nur durch eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung), nicht aber durch die bloße Verlängerung der Ausreisefrist (vorübergehend) gehindert werden, da es sich bei der Legalisierung des Aufenthaltes durch die bloße Verlängerung der Ausreisefrist mangels gesetzlicher Regelung nicht um ein rechtlich zulässiges Rechtsinstitut handele.